Trinkgelage
Am Oberen Stadtplatz, heute Haus Nr. 8, befand sich eine Trinkstube. Der
Name Trinkstube erklärt sich aus dem Schankrecht. Gehobene Trinkkultur
wurde abseits der Wirtshäuser von der höheren Gesellschaft gepflegt.
1486 gab der Tiroler Landesfürst Herzog Sigmund der Münzreiche
in der Trinkstube am Oberen Stadtplatz 8, ein Festessen für die Stadträte
und einige andere herausragende Bürger von Hall, zu dem auch deren
Ehefrauen eingeladen waren.
Loschitzer Becher 2. Hälfte 15. Jh., Steinzeug Fundort Mustergasse 11
Später trafen sich in der Trinkstube am Oberen Stadtplatz die Mitglieder
der Haller Stubengesellschaft (laut Überlieferung
im Jahr 1508 gegründet) zum Gedankenaustausch und zu »gesitteten«
Trinkgelagen.
Das Trinken erfolgte nach bestimmten Regeln, begleitet von Trinksprüchen.
Wein trank man in Mengen aus Gläsern von teils beachtlicher Größe,
so dass am Schluss nicht selten alle Anwesenden betrunken waren.
Der Haller Stubengesellschaft gehörten angesehene Bürger, landesfürstliche
Beamte der Saline und der Münze, Adelige und Geistliche an. Die Zweckbestimmung
dieses Gesellschaftsklubs lag im geselligen Beisammensein und im Austausch
von Neuigkeiten.
In den Gassen der Stadt, auf Friedhöfen, daheim im Haus oder in der
Burg gehörten Spiele zum Alltag. Man spielte um Geld oder einfach
zur Unterhaltung. Beliebt waren Brettspiele wie Schach, Trictrac (Backgammon),
Mühle und Dame, aber auch Karten- oder Würfelspiele. Mühle
und Würfelspiele gehörten schon im antiken Rom zum beliebten
Zeitvertreib. In Istanbul sieht man heute noch Erwachsene beim Backgammon-Spiel
mit winzigen Würfeln.
Manche Archäologen vertreten die Ansicht, dass die Winzigkeit mittelalterlicher
Würfel mit den Spielverboten zusammenhängt
– damit man sie leichter verschwinden lassen konnte.
Würfel
1270 – 1600
Da
das Spiel um Geld so manchen in den Ruin trieb, erließ die Obrigkeit
immer wieder Spielverbote. Geregelt wurde
oftmals auch der Höchsteinsatz. Seit dem Konzil von Trier (1310)
war den Mönchen jede Art von Brettspiel untersagt. In vielen städtischen
Verordnungen des 14. Jahrhunderts werden diese jedoch erlaubt.
Der Tiroler Landesfürst Markgraf Ludwig von
Brandenburg (Gemahl von Margarethe »Maultasch«) hat
1352 den Bauern und Handwerkern das Würfelspiel ohne Geld erlaubt.
Während der Haller Jahrmärkte blieben
sämtliche Spiel- und Kegelplätze geschlossen, um kein Gesindel
mehr anzuziehen (Haller Marktordnung von 1595).
Karten- und Würfelspiel wurden in der Polizeiordnung für Tirol
von 1532 verboten.
Die Friedhöfe waren im 13. Jahrhundert
offenbar beliebte Orte des Würfelspiels, wie Quellen über Verbote
belegen (z. B. 1276 St. Stephansfriedhof in Wien).